Auch die Steuerberatung ist in der digitalen Welt angekommen.
Für Unternehmen ist es erforderlich ihre Prozesse im Rechnungswesen an diese Entwicklung anzupassen. Ein Beispiel ist die E-Rechnung, die ab 2027 bzw. 2028 verpflichtend wird.
Der Umstieg in die digitale Welt gelingt viel leichter, wenn das Unternehmen und der Steuerberater dies gemeinsam tun. Dabei geht es um mehr als „digitale Belege“.
Wir unterstützen Sie intensiv beim Einsatz von „DATEV Unternehmen online“ und der digitalen Verknüpfung der Unternehmensbereiche, wie z.B. Einkauf, Personalwesen oder Fakturierung, mit der Buchführung.
Papierbelege sammeln, das Anhäufen von Ordnern oder das leidige Suchen von Rechnungen/Belegen gehören der Vergangenheit an.
Auch im Lohnbereich ist die digitale Zusammenarbeit sinnvoll und von Vorteil. Neben der elektronischen Erfassung und Verwaltung Ihrer Lohndaten über „DATEV Unternehmen online“ erfolgt u. a. die Datenübermittlung an alle Institutionen reibungslos.
Eine digitale Personalakte erleichtert die Suche und reduziert die Archivierungskosten.
Ihre Beschäftigten erhalten über das Portal „DATEV Arbeitnehmer online“ die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise und Lohnsteuerbescheinigungen. Nach der Lohnabrechnung stehen die Dokumente automatisch im Portal bereit. Sie sparen sich das Ausdrucken sowie Verteilen der Lohn- und Gehaltsdokumente.
Auch Privatpersonen können den digitalen Belegaustausch für ihre Einkommensteuererklärung über die sichere Cloud-Anwendung „DATEV Meine Steuern“ nutzen. Hier kann die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns als Kanzlei optimiert werden. Sie können bereits während eines Jahres die Belege für Ihre Einkommensteuererklärung bereitstellen, direkt nach deren Erhalt. Im Portal „DATEV Meine Steuern“ werden Sie durch entsprechende Checklisten und Hinweise unterstützt. Aber auch wir als Kanzlei stehen Ihnen diesbezüglich jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
© Bläsi Jürgenmeyer Partnerschaft für Steuerberatung in 77933 Lahr